Über die Richtlinie hinaus

Die Informations- und Anhörungsfunktion der Eurobetriebsräte wird oft unterschätzt und zeigt sich bei den konkreten Formen des tatsächlichen Austausches zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitung als ineffizient.

Gute Information und Anhörung zwecks Suche nach gemeinsamen Lösungen (Sinn der EBR-Regelung) sind als Bestandteile einer konstruktiven Beziehung zwischen den Parteien anzusehen; die bewährten Verfahren der deutschen Mitbestimmung sind ein Beispiel dafür. Auch zum Zweck der Tarifverhandlungen kann eine gute Information sehr hilfreich sein: insbesondere zur allgemeinen Situation eines Unternehmens ohne Grenzen, dessen Arbeitnehmer trotz Kenntnis der globalen Situation der Firma die eigenen lokalen Bedingungen verteidigen müssen.

Die Eurobetriebsräte sind daher nicht das Ziel der grenzübergreifenden Gewerkschaftstätigkeiten, sondern zweifellos ein nützliches Hilfsmittel für Organisation und Zusammenarbeit. Die Eurobetriebsräte werden niemals die Gewerkschaftsbewegungen ersetzen, sie können jedoch deren Tätigkeiten durch ihre Sonderrechte unterstützen, wenn ihr Potenzial entwickelt wird.

Wir werden wahrscheinlich nie ein Gesetz haben, das die Verstärkung der internationalen Gewerkschaftsbewegungen in multinationalen Unternehmen fördert, in der EU (und das ist einzigartig in der Welt) gibt es jedoch ein Gesetz, das den Arbeitnehmern das Recht garantiert, sich ohne eigene Kosten und Zeit grenzübergreifend zu koordinieren, Auskünfte zu erhalten und angehört zu werden. All das darf nicht unterschätzt werden. Es ist allerdings Aufgabe der Aktivisten und der Gewerkschaftsorganisationen, die Latte jeden Tag höher zu legen, indem man sich überlegt, wie die Eurobetriebsräte für die Gewerkschaftsbewegung nützlicher werden können.

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#GiocaLeTueCarte

rodriguez

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