Was ist ein Eurobetriebsrat?
Die Europäischen Betriebsräte (EBR) sind nationenübergreifende Gremien zur Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen. Ihre Rolle besteht in der Information und Anhörung der Arbeitnehmer mit Formen, Arten und Zeiten, die dem reibungslosen Funktionieren des Austauschprozesses zwischen Arbeitnehmervertretern und Unternehmensleitung angemessen sind.
In den weltweiten Industriebeziehungen stellen die Eurobetriebsräte eine einzigartige Arbeiternehmervertretung dar. Die Europäische Union ist nämlich die einzige geopolitische Struktur, innerhalb deren Grenzen das Recht auf die Bildung eines grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretungsorgans in multinationalen Unternehmen anerkannt wird. Dies erfolgt durch die Vereinbarungsverhandlung zur Einrichtung eines EBR in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen gemäß Richtlinie 94/45, die später in die Richtlinie 2009/38 aufgenommen wurde, und gemäß den verschiedenen nationalen Übernahmegesetzen.
Unter einem gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen versteht man ein Unternehmen, das mindestens 1.000 Arbeiternehmer innerhalb der Europäischen Union zählt und in zwei oder mehr Mitgliedstaaten mit mindestens 150 Mitarbeitern (Art. 2 94/45) vertreten ist. Die zentrale Leitung eines derartigen Unternehmens muss auf eigene Initiative oder auf schriftliche Anfrage von 100 Arbeitnehmern, die sich in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten befinden, die Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR unter Übernahme aller entsprechenden Kosten einleiten oder alternative Informations- und Anhörungsverfahren für die Arbeitnehmer vorsehen. Zu diesem Zweck wird ein besonderes Verhandlungsgremium eingerichtet.
Die Eurobetriebsräte haben kein Verhandlungsrecht, d.h. sie dürfen keine grenzübergreifenden Kollektivvereinbarungen unterzeichnen. Dieses Recht bleibt nämlich Aufgabe der nationalen Arbeitnehmervertretungsverbände, Gewerkschaften und einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen sowie der europäischen Gewerkschaftsdachverbände in den verschiedenen Bereichen.
Laut Schätzungen entspricht die Anzahl der Eurobetriebsräte in der EU heute ungefähr 40% aller möglichen Eurobetriebsräte in den multinationalen Unternehmen, die den von der europäischen Richtlinie 2009/38 festgelegten Parametern in Sachen Größe und Verbreitung in den Mitgliedsstaaten gerecht werden. Von den von ETUI gezählten über 2200 gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen sind 1071 Eurobetriebsräte in zirka tausend multinationalen Unternehmen tätig. Diese Daten zeigen, dass diese wichtigen Hilfsmittel zur Arbeitnehmervertretung deutliche Entwicklungsmargen aufweisen.
In diesem Abschnitt werden vertiefende Studien zur Verbreitung und Funktionsweise der EBR zur Verfügung gestellt. Diese Materialien sind nützlich, um die spezifischen Dynamiken und Akteure bei der grenzübergreifenden Arbeitnehmervertretung zu verstehen, und stellen hilfreiche Instrumente zur Förderung und Unterstützung von EBR-Initiativen und die Tätigkeiten der grenzübergreifenden Gewerkschaften dar. Klicken Sie auf Menü, um Unterlagen zu konsultieren und herunterzuladen.
- EWCs dictionary
- The EWCs in Italy
- EWC and SE Works Councils in 2015
- Directive 2009_38
- Comparison between the two EWCs directives
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